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Herr Rüberg vom Betreuungsverein Lebenshilfe Dortmund e.V. erklärt, welche Rechte Ihre Kinder haben und wie der Zugang zu vielfältigen Lebensbereichen ermöglicht bzw. erleichtert werden kann. Ab einem Alter von 18 Jahren besteht für Ihre Kinder ein Anrecht auf Grundsicherung. Die Veranstaltung findet im Speisesaal statt und ist vor allem für Eltern und Sorgeberechtigte relevant, deren Kinder in der Berufsorientierungsstufe sind.